Der Aufsichtsrat nimmt – soweit sie nicht der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind – die Kontroll- und Entscheidungskompetenzen wahr. Um die enge Verbindung der gGmbH zu den Trägergemeinden zu erhalten, entsendet jede Gemeinde eine Person in den Aufsichtsrat. Die Größe der Gemeinden findet sich in der Anzahl der möglichen Stimmrechte wieder:
Arpsdorf: | 1 Stimmrecht |
Aukrug: | 4 Stimmrechte |
Ehndorf: | 1 Stimmrecht |
Padenstedt: | 2 Stimmrechte |
Wasbek: | 3 Stimmrechte |
Für rechtskräftige Beschlüsse sind 7 Stimmen aus mindestens 3 Gemeinden erforderlich.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden erstmalig durch Beschlussfassung in den Gemeindevertretungen im Juni/Juli 2016 benannt.
Die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgte in der konstituierenden Sitzung am 29.08.2016.
Zukünftig finden die Beschlussfassungen durch die Gemeindevertretungen zur Entsendung des Mitglieds in den Aufsichtsrat immer nach den Kommunalwahlen statt, sodass der nächste Aufsichtsrat sich nach dem 06. Mai 2018 konstituieren wird.